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Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
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Untreue, § 266 StGB, eine Strafrechtsnorm, die im Wirtschaftsrecht eine zentrale Position einnimmt.
Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist, wenn eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut oder ihr zugänglich gemacht wurde, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemanden zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz und Habgier, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt.
Grundsätzlich ist jedem Unternehmen daran gelegen, Pläne, Betriebsinterna und bestimmte Daten zu schützen und nicht dem Mitbewerber preiszugeben. Gelangen Unterlagen und anderes schützenswertes Gut in die falschen Hände, kann ein immenser Wettbewerbsnachteil entstehen.
Im täglichen Leben ist es ein völlig normaler Vorgang, dass Angestellte ihren Arbeitsplatz wechseln, um in einem Unternehmen eines Mitbewerbers mehr Gehalt oder bessere Entwicklungschancen zu erhalten. In einem freien Markt mit freiem Wettbewerb ist dies absolut legitim. Doch freier Markt und Wettbewerb unterliegen bestimmten rechtlichen Grenzen. Die Überschreitung dieser Grenzen ist der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Die Detektei Fritsch kann dazu beitragen, dass der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verhindert und aufgedeckt wird. Gleichzeitig werden Präventivmaßnahmen in Betracht gezogen, die es Dritten erschweren, sich Zugang zu firmeninternen Daten zu besorgen.
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