Ihr Mitarbeiter geht vermutlich einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nach?
Ihr Unternehmen hat aus berechtigten Gründen im Arbeitsvertrag Nebenbeschäftigungen untersagt?
Zum einen ist es lobenswert für den Mitarbeiter, wenn er fleißig ist und in seiner Freizeit ein paar Euro dazuverdient. Aber sollte er seine Arbeitskraft nicht ganz dem Arbeitgeber widmen, vor allem wenn er in Vollbeschäftigung ist?
Resultierende Folgen der unerlaubten Nebentätigkeit können häufige Fehlzeiten, Unkonzentriertheit, Müdigkeit und nachlassendes Engagement im Betrieb sein.
Arbeitet der Mitarbeiter am Abend, am Wochenende, im Urlaub oder sogar während er krankgeschrieben ist.
Womöglich noch für einen Mitbewerber? Kann er die Preise ihres Unternehmens unterbieten?
Falls Sie Anzeichen bemerken, dass ihr Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht, sollten Sie sich an die Detektei Fritsch wenden.
Durch gezielte Ermittlungen und Observationen des betreffenden Mitarbeiters kann ihr Verdacht erhärtet werden. Arbeitsrechtliche Schritte können eingeleitet werden.
Bei einer unerlaubten Tätigkeit kann unter Umständen auch ein Fall von strafbarer Schwarzarbeit vorliegen.
Wenden Sie sich an die Detektive der Detektei Fritsch. Sie haben ein Recht auf Klarheit.