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Arbeiten ohne Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben abzuführen!
Schwarzarbeit liegt vor, wenn Leistungsmissbrauch betrieben wird. Jemand erhält Arbeitslosengeld, Krankengeld., Sozialhilfe, etc. und gibt die Änderung der Einkommenslage nicht an.
Wer als Selbstständiger keinen entsprechenden Gewerbeeintrag hat, einen Handwerksbetrieb selbstständig betreibt obwohl kein Meisterbrief vorliegt oder der Eintrag in der Handwerksrolle fehlt. Auch dann liegt Schwarzarbeit vor.
Sie haben den Verdacht ihr Konkurrent oder Mitbewerber arbeitet mit unlauteren Mitteln, beschäftigt wissentlich illegal arbeitende ausländische Mitbürger oder führt Arbeiten ohne Rechnung aus?
Ihr Mitarbeiter führt nach Arbeitsschluss oder während seiner Krankheit Schwarzarbeiten durch? Womöglich noch mit ihrem Material, Equipment und Dienstfahrzeug?
Die Detektei Fritsch setzt der Schwarzarbeit, dem Sozialbetrug und der Steuerhinterziehung ein Ende.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt!
Wir danken für Ihr Vertrauen
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