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WSachbeschadigung

Sachbeschädigung / Vandalismus

Werden in Ihrem Unternehmen oder auf dem Firmengelände immer wieder Gebäude, Fahrzeuge, Material etc. durch unbekannte Personen beschädigt? Werden Produktionsabläufe durch Sachbeschädigung gestört?

Sind Sie Opfer von Vandalismus oder Sachbeschädigungen?

Möglicherweise haben Sie eine bestimmte Person / einen bestimmten Personenkreis in Verdacht, können dies aber nicht beweisen? Die Detektei Fritsch liefert die nötigen Beweise.

Kommt die Sachbeschädigung Ihres Firmeneigentums aus den inneren Reihen? Liegt eventuell Sabotage vor?

Zunächst klärt ein Detektiv der Detektei Fritsch gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen für eine Beobachtung. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie etwa die Einschleusung von Mitarbeitern oder den Einsatz von Technik, um eine Ermittlung erfolgreich machen zu können.

Die Detektive unserer Detektei ermitteln in allen Fällen von Sachbeschädigung und Vandalismus. Dabei legen wir unseren Fokus auch auf die Abwehr von weiteren Schäden. Dies kann durch gezielte Observationen oder Kameraüberwachung geschehen.

Was die Kosten angeht, so haben Sie im Falle von Sachbeschädigung und Vandalismus in der Regel Anspruch auf Kostenerstattung durch den Täter. Hierzu zählen nach § 91 Abs. 1 ZPO üblicherweise auch die Detektivkosten. Ihr Rechtsanwalt wird Sie zu diesem Thema sicher ausführlich informieren.

Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD) und ermitteln bundesweit sowie international.

Wir freuen uns über Ihr Vertrauen!

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.