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Personaluberprufung

Personalüberprüfung

Wenn man Geschäftsführer eines erfolgreichen Unternehmens ist, dann legt man natürlich höchste Priorität auf vertrauensvolle Mitarbeiter. Nur durch deren gewissenhafte Arbeit kann ein Unternehmen wachsen. Viele Personaler werden durch gefälschte Lebensläufe und durch ein eloquentes Auftreten der Bewerber getäuscht. Als Entscheidungsgrundlage für eine Einstellung stehen meistens nur die Bewerbungsunterlagen und der persönliche Eindruck aus dem Einstellungsgespräch zur Verfügung.

Oft wird jedoch erst im Nachhinein festgestellt, dass frisierte Tätigkeitsprofile angegeben und Qualifikationen vorgetäuscht wurden. Um böse Überraschungen zu vermeiden, scheuen Sie deshalb nicht davor zurück, den Bewerber einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen.

Die Detektei Fritsch ermittelt selbstverständlich diskret und präzise. Auch, wenn Sie die Befürchtung haben, dass in Ihrem Unternehmen jemand tätig ist, der Betriebsinterna an ein Konkurrenzunternehmen weiterleitet, kann Ihnen die Detektei Fritsch helfen. Entweder es gibt direkte Anlässe oder einfach nur Vorahnungen - in beiden Fällen sollten Sie ohne zu zögern die Detektei Fritsch kontaktieren. Ein weiterer Anlass für eine Personalüberprüfung könnte sein, dass einer Ihrer Angestellten immense Fehlzeiten aufweist.
Kein Unternehmen ist vor Schwarzarbeit gewahrt - auch nicht das Ihrige. Es könnte möglich sein, dass Ihr Arbeitnehmer in einem anderen Unternehmen tätig ist, während er bei Ihnen scheinbar wegen Krankheit ausfällt. Wir ermitteln bundesweit sowie international.

Ein weit verzweigtes Informationsnetz ist durch die Mitgliedschaft in Berufsverbänden gegeben.

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.