Lagerdiebstahl, der Griff in die Kasse, unerlaubte Mitnahme von Waren, häufige Fehlbeträge!
Eine Überwachung des Personals erfolgt entweder durch technische Mittel oder durch einen verdeckt arbeitenden Detektiv der Detektei Fritsch.
Ziel der Überwachung ist die unauffällige Erlangung von Beweisen und der Nachweis von Tathergängen im Bereich des Personaldiebstahls und Betrugs.
Personaldiebstahl und Betrug sind kein Kavaliersdelikt! Ein Überwachen der Mitarbeiter ist bei konkretem Verdacht zulässig und bewahrt auch Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden.
Sortieren auch Sie Ihre „Schwarzen Schafe“ aus! Wenden Sie sich an die Detektei Fritsch sowie einen Anwalt für Arbeitsrecht. Zahlreiche Fälle bestätigen, dass der Erfolg bei einem Einsatz von Detektiven von Erfolg gekrönt ist.
Wir ermitteln auch in Ihrem Betrieb! Detektivkosten im Zusammenhang mit der Beweisführung können zum Nachweis des konkreten Anfangsverdachts durch den Verursacher erstattungsfähig gemäß ZPO sein.
Die Detektei Fritsch ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD).