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PersonaldiebstahlUndBetrug

Personaldiebstahl und Betrug

Lagerdiebstahl, der Griff in die Kasse, unerlaubte Mitnahme von Waren, häufige Fehlbeträge!

Eine Überwachung des Personals erfolgt entweder durch technische Mittel oder durch einen verdeckt arbeitenden Detektiv der Detektei Fritsch.

Ziel der Überwachung ist die unauffällige Erlangung von Beweisen und der Nachweis von Tathergängen im Bereich des Personaldiebstahls und Betrugs.

Personaldiebstahl und Betrug sind kein Kavaliersdelikt!
Ein Überwachen der Mitarbeiter ist bei konkretem Verdacht zulässig und bewahrt auch Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden.

Sortieren auch Sie Ihre „Schwarzen Schafe“ aus!
Wenden Sie sich an die Detektei Fritsch sowie einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Zahlreiche Fälle bestätigen, dass der Erfolg bei einem Einsatz von Detektiven von Erfolg gekrönt ist.

Wir ermitteln auch in Ihrem Betrieb!
Detektivkosten im Zusammenhang mit der Beweisführung können zum Nachweis des konkreten Anfangsverdachts durch den Verursacher erstattungsfähig gemäß ZPO sein.

Die Detektei Fritsch ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD).

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.