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Lohnfortzahlungsmissbrauch

Lohnfortzahlungsmissbrauch bei Krankheit

Lohnfortzahlungsmissbrauch ist in vielen Unternehmen für immense finanzielle Einbußen sowie ein gestörtes Betriebsklima verantwortlich. Für den Geschäftsführer ist der Lohnfortzahlungsmissbrauch nur dann auffällig, wenn die Quote der Fehlzeiten besonders hoch ist. Sollte dies bei Ihnen zutreffen, dann zögern Sie nicht und kontaktieren umgehend die Detektei Fritsch.

Bei Missbrauch der Lohnfortzahlung, dem Krankenscheinmissbrauch oder dem Krankenscheinbetrug, hilft Ihrem Betrieb, Ihrem Unternehmen die Detektei Fritsch. Mit einem standardgemäßem Arbeitsvertrag ist sogar geregelt, dass ein Arbeitnehmer während seiner Krankheit dazu verpflichtet ist, diesen Ausfall wirklich nur für Erholungszwecke zu nutzen. Er darf sich nicht genesungswidrig verhalten.

Dazu gehört unter anderem, dass ein kranker Arbeitnehmer weder Veranstaltungen am späten Abend (z.B. Kneipen oder Discotheken mit Alkoholgenuss) besuchen darf, noch dass er in einem anderen Unternehmen arbeiten darf. Dasselbe gilt auch, wenn der „Blaumacher“ sein Haus renoviert, Fußball oder Tennis spielt, oder den „gelben Schein“ nur für einen Sonderurlaub braucht.

Mitarbeiter, die nach einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, den Vorgesetzten oder bei Übergehen einer Beförderung, aus Frust die „innere“ Kündigung vollzogen haben, melden sich krank um ihren Rausschmiss zu provozieren und hoffen auf Abfindungszahlungen.


Anzeichen für einen Lohnfortzahlungsmissbrauch können sein:

  • Krankenschein nach abgelehntem Urlaubsantrag
  • Krankenscheine an Brückentagen
  • Häufige Kurzzeiterkrankungen
  • Krankenscheine unterschiedlicher Ärzte
  • Krankschreibungen bevorzugt montags oder freitags
  • Regelmäßige Krankmeldungen
  • Krankenscheine zu besonderen Anlässen (Bier- oder Weinfest, Fasching, etc.)

Sollte sich Ihr Arbeitnehmer wirklich dem Lohnfortzahlungsmissbrauch schuldig machen, dann können Sie in vielen Fällen die entstandenen Kosten durch Schadensersatz wieder einfordern (§ 91 Abs. 1, ZPO). Informieren Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Die Detektei Fritsch ist sowohl bundesweit als auch international tätig.
Sie können uns mit Ihrem Verdacht jederzeit kontaktieren und sich in einem unverbindlichen Gespräch über mögliche Ermittlungsmethoden aufklären lassen. Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Betrug am Arbeitgeber!

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.