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Ermittlern

Einschleusung von verdeckten Ermittlern

Das Mittel der Wahl zur Senkung von Inventurdifferenzen und zur Begrenzung von Imageschäden.
Sie stellen hohe Inventurdifferenzen fest? Es werden Waren aus der Firma gestohlen?
Ein technisches Gerät mit spezieller Programmierung ist plötzlich unauffindbar und bleibt verschwunden?

Die Detektei Fritsch arbeitet mit erfahrenen Spezialisten zusammen, die sich als verdeckte Ermittler unerkannt in Ihre Firma einschleusen, vor Ort die „Augen offen halten“ und Beweise zu Methoden und Personen sammeln, um Sie vor Verlusten und Ihr Unternehmen vor einem gefährlichen und oft nicht wieder gut zu machenden Imageschaden zu schützen.

Die Detektei Fritsch stellt Ihnen erfahrene Wirtschaftsermittler zur Verfügung, die an geeigneter Stelle in Ihr Unternehmen eingeschleust werden können. Ins Unternehmen integrierte verdeckte Ermittler sammeln Informationen über Schwachstellen und helfen damit, den oder die Täter zu überführen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmen Opfer von organisierten Banden werden, welche die gestohlenen Waren sofort ins nahe Ausland bringen, sie dort direkt veräußern oder über Internetplattformen wie eBay und ähnliche Kanäle versteigern. Unsere Mitarbeiter sind darauf trainiert, in die Struktur der Banden einzudringen, Ermittlungen verdeckt zu führen, die Absatzwege aufzuzeigen und die Täter sowie Hintermänner zu ermitteln.

Zum Service der Detektei Fritsch bei Aufträgen zur Einschleusung verdeckter Ermittler gehört nach Abschluss der Ermittlungen die Ausarbeitung eines konkreten, realisierbaren Konzepts zum nachhaltigen Schutz vor ähnlichen Vorkommnissen in der Zukunft - und damit zur langfristigen Wahrung Ihres Vermögens und Ihrer Interessen.

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.