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Diebstahl

Diebstahl, Betrug und Unterschlagung

Als Geschäftsführer hat man die alleinige Verantwortung für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Jeder einzelne Arbeitnehmer ist maßgeblich an dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beteiligt. Betrachtet man die Gegenseite, dann ist es folglich auch so, dass Mitarbeiter auch für wirtschaftlichen Misserfolg sorgen können. Am Tatort Arbeitsplatz werden jährlich Schäden in Millionenhöhe durch Diebstahl, Betrug und Unterschlagung angerichtet.

Ob geringwertiges Büromaterial, ein Laptop oder sogar versandfertige Ware entwendet wird, Firmengelder unterschlagen und Buchungen gefälscht werden - in vielen Fällen ist die Existenz eines Unternehmens gefährdet.

Die Detektei Fritsch weiß, wie wichtig die Betrugsaufklärung für Ihr Unternehmen ist. Unerlaubte Nebentätigkeiten der Mitarbeiter oder das Abwerben von Kunden sind heutzutage nicht selten in wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen zu finden. All diese Betrugsfälle können maßgeblich für finanzielle Einbußen verantwortlich sein. Sobald Sie den ersten Verdacht haben, sollten Sie ein Unternehmen wie die Detektei Fritsch mit der Betrugsaufklärung beauftragen. Unsere langjährige Erfahrung und unsere intensive Ausbildung ermöglichen uns das präzise Recherchieren und das genaue Ermitteln. Unsere Kunden sind nicht nur nationaler sondern auch internationaler Natur und beauftragen uns immer wieder mit der Betrugsaufklärung in ihrem Unternehmen. Es fängt meist mit kleineren Betrügereien an und nimmt letztendlich immer größere Ausmaße an. Sie sollte folglich schon dem anfänglichen Verdacht auf Betrug nachgehen. Die ersten ungewöhnlichen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen sind besorgniserregend und sollten Sie dazu auffordern, die Detektei Fritsch mit der Betrugsaufklärung zu beauftragen.

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.