Einen Prozess juristisch erfolgreich zu führen, hängt oftmals von den Beweisen ab. Jeder Anwalt ist nur so gut wie die Beweise, die er zur Verteidigung seiner Mandanten hat. In Straf- und Zivilverfahren ist die Spuren- und Beweissicherung in der Regel Aufgabe der Staatsanwaltschaft. In zivilen Angelegenheiten ermitteln die Detektive der Detektei Fritsch kriminalistisch geschult Indizien und Beweise, stellen Spuren sicher und dokumentieren sie für die Verwertung vor Gericht. Wir recherchieren in allen wirtschaftlichen und privaten Zivilangelegenheiten - und auch in Strafsachen werden z.B. unsere Videoaufnahmen und Observationen als gerichtsverwertbare Beweise zugelassen. Unsere Detektive treten – je nach Sachlage auch als Zeugen bei Gericht auf, um für die Beweisführung vor Ort persönlich zur Verfügung zu stehen.
Jeder einzelne Fall erfordert ein spezifisches, gut angepasstes und aufeinander abgestimmtes Maßnahmenpaket. Unsere geschulten und erfahrenen Spezialisten wählen für jede Aufgabe ein effizientes Menü aus Methoden und Techniken, um professionell und diskret Spuren zu sichern und Beweise gerichtsverwertbar festzuhalten.
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91 Abs.1 ZPO war.
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