Unlautere geschäftliche Handlungen sind dann unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Endabnehmern oder anderen Teilnehmern am Markt spürbar zu beeinträchtigen.
Haben Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Konkurrenten contra dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verhält?
Die Detektive der Detektei Fritsch ermitteln für Sie, wenn ihr Mitbewerber beispielsweise unlautere Werbemaßnahmen ergreift, ihre Firma, ihr Produkt oder ihre Dienstleistung gegenüber anderen schlecht redet.
Um Beweise für den Verstoß gegen das UWG zu erhalten, werden zum Beispiel fingierte Kundengespräche geführt, der Mitbewerber auf Messen besucht. Alle Ereignisse werden gerichtsverwertbar dokumentiert.
Wenden Sie sich bei Wettbewerbs- und Patentangelegenheiten vertrauensvoll an die Detektive der Wirtschaftsdetektei Fritsch.