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Wird eine Person als vermisst gemeldet, leitet die Polizei erst eine Fahndung ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Da Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, ihren Wohnort frei wählen können und keinem Rechenschaft schuldig sind, ermittelt die Polizei erst dann, wenn für die Person Leib und Leben in Gefahr ist bzw. Gefahr in Vollzug ist. Dies gilt aber nicht für Minderjährige - sie haben kein freies Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Es reichen manchmal schon wenige Angaben aus, wie beispielsweise das Geburtsdatum und ein ehemaliger Aufenthaltsort, um den aktuellen Wohnort ermitteln zu können.
Durch ein internationales und bundesweites Kontaktnetz ist es der Detektei Fritsch möglich, auch vor Ort zu recherchieren.
Es ist egal, wen Sie suchen - das kann das minderjährige Kind sein, ein alter Bekannter oder ein verschwundener Ehepartner - Sie können uns jederzeit unverbindlich telefonisch kontaktieren, um sich über die Möglichkeiten in Ihrem Fall aufklären zu lassen. Unsere langjährige Erfahrung verschafft uns einen weiten Überblick über mögliche Situationen. Wir von der Detektei Fritsch können schon vorab abschätzen, wie Ihre Erfolgschancen aussehen.
Man sollte sich nie mit der Ungewissheit in Vermisstenfällen abfinden und alle Möglichkeiten ausschöpfen. So kann man möglicherweise mit Hilfe der Detektei Fritsch die Vermissten bald wieder in die Arme schließen.
Wir freuen uns über Ihr Vertrauen!
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