Verfolgung — Belästigung — Bedrohung: Stalking kann gefährlich werden.
Der Begriff "Stalking" ist vom englischen Verb "to stalk" abgeleitet, das in der Jägersprache "anpirschen" / "sich anschleichen" bedeutet und für Nachstellen, Verfolgen und Psychoterror verwendet wird. Der Stalker sammelt alle Informationen über sein Opfer, um es dann jederzeit stellen zu können. Es bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sodass dessen Sicherheit bedroht ist und er in seiner Lebensgestaltung und seiner Privatsphäre schwerwiegend beeinträchtigt wird.
Stalker fühlen sich von ihrem Opfer meist gedemütigt, bewerten dessen Verhalten falsch, sehen sich selbst als Opfer oder wollen über andere Macht ausüben. Manche wollen sich rächen, andere handeln aus Liebeswahn. Stalker sind psychisch krank oder gestört. Das Spektrum der so genannten Stalking-Verhaltensweisen kann in dramatischen Fällen über körperliche Gewalt und sexuelle Angriffe bis hin zur Tötung reichen.
Erfahrene Privatdetektive der Detektei Fritsch kennen die Problematiken und verfügen über geeignete Methoden, das Stalking nachzuweisen.
Stalking kann sich in folgenden Verhaltensweisen äußern:
- Telefonterror; der Täter ruft zu den unmöglichsten Zeiten im Büro oder zu Hause an
- Verleumdungen und Beleidigungen
- Bedrohliche Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, per SMS, MMS oder E-Mail
- Auflauern des Opfers vor dem Büro, der Wohnung, beim Spaziergang
- Verfolgen und Hinterherfahren
- Kontaktaufnahme über Dritte
- Geschenke und Liebesbriefe werden zugesandt
- An der Haustür und/oder am Auto werden Nachrichten hinterlassen
- Drohungen
- Sachbeschädigungen
- Einbruch in die Wohnung
- Waren und Zeitschriften werden auf den Namen des Opfers bestellt
- Bisweilen auch Ausübung körperlicher Gewalt
Stalking ist ein Straftatbestand
Der am 31. März 2007 in Kraft getretene "Stalking-Paragraph" § 238 StGB belegt: Nachstellung ist ein Straftatbestand und kann mit Geldstrafen oder Haft bis zu drei Jahren oder mehr geahndet werden. Wir empfehlen: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei (wenn Sie den Täter nicht kennen, dann gegen Unbekannt). Bestehen Sie zumindest auf ein Protokoll, wenn die Polizei Sie abweist bzw. keine Notwendigkeit sieht zu handeln.
Von Stalking spricht man, wenn die Belästigung einer Person über längere Zeit anhält oder sich noch steigert, und deren physische und psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht ist. Meist erstreckt sich eine solche Angelegenheit über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren. So lange sollten Sie auf keinen Fall warten, bis Sie reagieren! Stalking ist zu ernst, um es auf die leichte Schulter zu nehmen. Es hört in der Regel auch nicht "von alleine" auf!
Ganz wichtig: Frühe Hilfe — konsequent und professionell!
Um den gesundheitlichen und sozialen Folgen des Stalkings gezielt entgegenwirken zu können, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig helfen zu lassen. Hier können die Privatdetektive der Detektei Fritsch mit ihren Erfahrungen und ihren professionellen Techniken entscheidende Hilfe gegen Stalking bieten.