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Sorgerechtsangelegenheiten

Sorgerechtsangelegenheiten

Kinder sind unser wertvollstes Gut. Ihr Wohlbefinden steht an erster Stelle.

Sie sind der Meinung, dass der Ex-Partner ihr gemeinsames Kind vernachlässigt?

Der andere Elternteil kommt den Verpflichtungen der Kindeserziehung nicht nach?

Die Privatdetektive der Detektei Fritsch helfen Ihnen, gerichtsverwertbare Beweise zu erbringen, damit Sie vor Gericht das alleinige Sorgerecht beantragen können.

Voraussetzung für den Entzug des Sorgerechts ist, dass konkrete Feststellung die Prognose erlauben, dass bei unbeeinflusster Entwicklung beim Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintritt.

Die Detektei Fritsch erbringt den Nachweis für den Mangel an Erziehung, Aufsicht und Fürsorge. Ein Rechtsanwalt übernimmt den juristischen Beistand.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.