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Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht. § 303 des StGB (Strafgesetzbuch)
Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadensersatz, falls der Täter bekannt ist.
Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass dem Beklagten die Verursachung nachgewiesen werden muss. Hier kommt die Detektei Fritsch ins Spiel.
Durch den Einsatz von Technik, Observationen und Befragungen wird versucht den Verursacher zu ermitteln.
Wir bieten Ihnen unseren professionellen Beistand an, damit es nicht länger bei einer Anzeige gegen Unbekannt bleibt.
Ob Sachbeschädigung, Vandalismus oder Sabotage. Sie müssen den Täter kennen, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
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