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Adressermittlung

Sachbeschädigung

Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht. § 303 des StGB (Strafgesetzbuch)

Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadensersatz, falls der Täter bekannt ist.

Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass dem Beklagten die Verursachung nachgewiesen werden muss.
Hier kommt die Detektei Fritsch ins Spiel.

Durch den Einsatz von Technik, Observationen und Befragungen wird versucht den Verursacher zu ermitteln.

Wir bieten Ihnen unseren professionellen Beistand an, damit es nicht länger bei einer Anzeige gegen Unbekannt bleibt.

Ob Sachbeschädigung, Vandalismus oder Sabotage. Sie müssen den Täter kennen, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.