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Oftmals sind Privatpersonen im Zweifel, ob das Kind, für das Unterhalt bezahlt, biologisch von einem selbst abstammt oder nicht.
Der damalige Partner hatte wechselnde Liebhaber - und es ist nicht eindeutig zu sagen, ob es sich um das leibliche Kind handelt.
Um sich diesbezüglich sicher zu sein, können Sie eine DNA-Analyse in Auftrag geben. Sollte sich herausstellen, dass Sie unbegründet Unterhalt gezahlt haben, können gegebenenfalls rechtliche Schritte bedacht werden.
Für eine rechtliche Beratung steht Ihnen ein Anwalt Ihres Vertrauens zur Verfügung.
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