fritsch.com fritsch.com
Deutsch (DE-CH-AT)English (United Kingdom)Español(Spanish Formal International)
front.png
Print
Erpressung

Erpressung und Nötigung

Der Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung besteht nicht im Vorgehen, sondern in der Absicht. Nötigung liegt dann vor, wenn jemand einem anderen Menschen mit einem empfindlichen Übel oder Gewalt droht, damit er eine bestimmte Handlung vollzieht, duldet oder unterlässt.

Von einer Erpressung spricht man, wenn das bei der Nötigung Beschriebene gegeben ist, das Ziel der Handlung aber darin besteht, sich selbst oder einen Dritten am Vermögen des Erpressten zu bereichern und ihn somit schädigen.

Falls unbekannte Täter Sie erpressen und nötigen, ist es unsere Aufgabe, durch die Beweissicherung diese zu identifizieren. Zeitgleich müssen die Straftaten der Erpressung und Nötigung beweiskräftig dokumentiert werden. Falls gewünscht, werden der oder die Täter bezüglich ihrer strafbaren Handlungen überführt und direkt der Polizei übergeben.

Hierbei übernimmt dann die Detektei Fritsch auch die weitergehende Vermittlung zwischen Ihnen und den Polizeibehörden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, nach Überführung der Täter die Beweise so zu sichern, dass entstandene Schäden zivilrechtlich gegenüber den Tätern eingefordert werden können. Hierbei kann dann, auf Strafantrag wegen Erpressung und Bedrohung bei den Ermittlungsbehörden verzichtet werden.

In jedem Fall hilft Ihnen die Detektei Fritsch dabei, die Bedrohung abzustellen, damit Sie wieder ein normales Leben führen können.

Für eine persönliche Besprechung Ihres Auftrages stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter bzw. Detektive jederzeit gerne zur Verfügung.


Wir freuen uns über Ihr Vertrauen!

 
right

Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.