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Erbenermittlung

Erbschaftsangelegenheiten

Die Detektei Fritsch unterstützt Sie bei Erbschaftsangelegenheiten und der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche.

Eine Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn Angehörige, oder auch sonstige Erbberechtigte, nicht mehr auffindbar erscheinen und die diversen Veröffentlichungen ergebnislos verlaufen sind.
Dann ist die Arbeit der Detektei Fritsch gefragt.

Unsere Detektei handelt, wenn z.B. der Verdacht vorliegt, dass Erbberechtigte ihre Position in der Vergangenheit strategisch dazu benutzt haben, sich einseitig geldwerte Vorteile zu verschaffen. Dabei haben sie dafür Sorge getragen, nach Eintritt des Erbfalles unbehelligt Zugriff z. B. auf in- und ausländische Anlagen, Immobilien oder sonstige Inhaber-Vermögen des Erblassers zu erhalten.

Die Detektei Fritsch sammelt absolut diskret Beweise, die Vermögensabflüsse gerichtsverwertbar dokumentieren, sodass eine zivilrechtliche Wiederaufnahme bzw. Klärung erfolgsversprechend angestrebt werden kann.

Das weit verzweigte Geflecht an ortsansässigen und damit orts- und sprachkundigen Fachleuten ist für die Suche nach potentiellen Erben von unschätzbarem Wert. Jahrelange Kontakte und grenzüberschreitende Serviceleistungen sind das Erfolgsrezept. Der Zugang zu Behörden und Archiven im Ausland ermöglicht einen schnellen Durchbruch in vielen Fällen der Erbenermittlung.

Selbstverständlich ist auch in privaten Angelegenheiten jeder Einsatz unseres Privatdetektivs darauf ausgerichtet, alle Abläufe bei Bedarf gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Dazu fertigt der Detektei Fritsch umfassende schriftliche, minutiös geführte Aufzeichnungen.


Wir freuen uns über Ihr Vertrauen!

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.