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Detektive sind Dienstleister
Bei dem Auftragsverhältnis zwischen einer Detektei und dem Auftraggeber handelt es sich per Gesetz um einen Diensleistungsvertrag gem. § 611 ff BGB. Das heißt, die Detektei schuldet dem Auftraggeber kein bestimmtes Ergebnis - da dies nicht garantiert werden kann - sondern nur das fachlich korrekte Erbringen der vereinbarten Dienstleistung.
Die Honorare für Dienstleistungen einer Detektei im Auftrag ihrer Klienten sind frei vereinbar. Eine feste Gebührenordnung, wie etwa bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, gibt es für Detektive nicht. Es gibt jedoch eine unverbindliche Empfehlung zur Honorargestaltung im Detektivgewerbe, ausgegeben durch die Berufsverbände.
Die Leistungen der Detektei Fritsch werden für jeden Ermittlungsauftrag individuell kalkuliert.
Wie im Dienstleistungsgewerbe üblich, wird die erbrachte Leistung nach der dafür aufgewendeten Zeit abgerechnet. Bei der Preisbildung finden u. a. folgende Kriterien Beachtung:
- Umfang und Dauer des Auftrags
- Einsatz von Spezialtechnik
- Arbeitsstunden der einzelnen Detektive und Sachbearbeiter
- Kosten für Einsatzfahrzeuge
- Einsatz von Gutachtern, Partnern im Ausland, etc.
- Spesen
Die Entscheidung für die Detektei Fritsch oder für einen Mitbewerber sollte aber nicht allein vom Preis abhängig gemacht werden. Vielmehr sollten Sie auf die Qualifikation der Detekteien achten, die sich oftmals im Preisgefüge widerspiegelt.
In einem persönlichen Gespräch klären wir eingehend die Kostenfrage, erstellen einen Kostenvoranschlag, damit Sie sich in aller Ruhe einen klaren Überblick verschaffen können. Anhand des Ermittlungsberichts und einer detaillierten Rechnung können Sie nachvollziehen, welche Kosten entstanden sind.
Für ein unverbindliches und kostenfreies Informationsgespräch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Das Ausfüllen des Kontaktformulars oder ein Anruf bei der Detektei Fritsch sind der erste Schritt, um Ihre Zweifel zu beseitigen und den gewünschten Erfolg einer Ermittlung in die Wege zu leiten.
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