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Rechtsgrundlagen

Grundlagen für das Tätigwerden einer Detektei sind gesetzliche Bestimmungen, die sich aus der aktuellen Rechtssprechung ergebenden Grundsätze, aber auch die freiwillige Anerkennung der Berufsordnung der Detektive.

§ Das berechtigte Interesse des Auftraggebers

Das "berechtigte Interesse" bildet eine wesentliche Grundlage zur Erteilung von Auskünften und Informationen. Als "berechtigtes Interesse" kommt jedes private, öffentliche, ideelle oder vermögensrechtliche Interesse in Betracht, das nicht in Widerspruch zu Sittengrundsätzen und Recht steht oder dessen Verfolgung rechtlich schutzwürdig ist. Das "berechtigte Interesse" dient als Rechtfertigung möglicher, tatbestandsmäßig verwirklichter strafbarer Handlungen und hiermit als Rechtfertigung von Beweismitteln, die nicht unter allen Umständen verwertbar sind.

§ Bundesdatenschutzgesetz

Die Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen ist lt. § 16 Abs. 1 Nr 2 BDSG zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft dargelegt und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten und nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden. Die übermittelnde Stelle hat ihn darauf hinzuweisen.

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.