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Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten

* Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Zuhilfenahme einer Detektei die Eigenbedarfsgründe des Vermieters als unrichtig entlarven, können die Detektivkosten vom Vermieter zurückverlangen. Voraussetzung: Der Mieter hätte ohne die Beauftragung einer Detektei die Behauptung des Eigenbedarfs durch den Vermieter nicht widerlegen können.
AG Hamburg, AZ: 38 C 110/96 , LG Berlin, AZ 65 S 403/89


* Die Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit (hier: Übergriffe auf das eigene Grundstück durch den Nachbarn) sind erstattungsfähig. Jedoch müssen die Kosten der Detektei nachvollziehbar sein. Im Sinne der ZPO wurden die Kosten als erstattungsfähig angesehen und sind von der verurteilten Tatperson zu tragen.
LG Köln, AZ: 13 T 97/99

 
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Bundesweit tätig

Als Mitglied in diversen Berufsverbänden kümmert sich die Detektei Fritsch bundesweit und international um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen.

Wenn wir Ihnen bei einem bestimmten Ermittlungsfeld helfen können, dann rufen Sie einfach unter Telefonnummer 089 / 66 59 07 73 an, oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontakformular.

Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.