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Arbeitsrecht und Wirtschaft

* Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Mitarbeiter durch einen Detektiv überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein konkreter Anfangsverdacht, dass der Beschäftigte seine Krankheit nur vortäuscht.
BAG Kassel, AZ: 8 AZR 5/97


* Ein Arbeitnehmer, der eine neue Stelle annehmen wollte, dies aber sofort und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, blieb einfach dem Betrieb seines bisherigen Arbeitgebers fern und schickte diesem eine Krankmeldung. Der Arbeitgeber misstraute jedoch der vorgetäuschten Krankheit und beauftragte eine Detektei mit entsprechenden Ermittlungen.
ArbG Hannover, AZ: 5 CA 118/91


* Ein Arbeitnehmer, der krankgeschrieben und arbeitsunfähig ist und zu Hause zu privaten Zwecken arbeitet (hier: Maler- und Tapezierarbeiten), darf grundsätzlich gekündigt werden.
LAG Rheinland-Pfalz, AZ: SA 979/99


* Eine aktive Mithilfe beim Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zur Kündigung. Wer sich, anstatt auszukurieren, am Neubau seines Hauses durch beispielsweise Transport- und Bauarbeiten mitwirkt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Ein krankgeschriebener Mitarbeiter ist verpflichtet, sich so zu verhalten und alles zu unterlassen, was seinen Genesungsprozess verzögern kann. Hat der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar eine fristlose Kündigung zulässig.
LAG Hamm, AZ: 15 SA 437/91


* Kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter nachweisen, dass dieser eine Krankheit hinausgezögert hat, so hat er Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten, die zur Aufklärung der Angelegenheit aufgewendet wurden.
LAG Köln AZ: SA 1636/87


* Ein Arbeitnehmer, der sich während einer attestierten ärztlichen Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung und ist dem Arbeitgeber gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, er habe die Beobachtung des Arbeitnehmers durch eigene Mitarbeiter veranlassen müssen. Der Arbeitgeber darf hierzu Detekteien zu Ermittlungs- und Observationstätigkeiten beauftragen.
LAG Rheinland-Pfalz, AZ: 5 SA 540/99


* Bei besonders schweren Verstößen, durch die das Vertrauen des Arbeitgebers zum Beschäftigten gestört wird, akzeptieren die Gerichte auch eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassung der Gerichte von "besonders schweren Verstößen" reicht vom Diebstahl eines Kuchenstücks, BAG AZ: 2 AZR 3/83, bis zur Aufnahme einer Tätigkeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter Krankschreibung.
LAG München, AZ: 6 SA 96/82


* Fälscht ein Arbeitnehmer seine Reisekostenabrechnung und legt unrichtige Belege vor, kann ihm selbst dann, wenn dem Arbeitgeber nur ein geringer Schaden entstanden ist, fristlos gekündigt werden. Da das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so stark gestört ist, muss eine Kündigungsfrist nicht eingehalten werden.

In ähnlichen Fällen hat das BAG wegen Diebstahl, Betrug und Unterschlagung Recht gesprochen.
ArbG Frankfurt am Main, AZ: 5 CA 8350/99


* Hat die Einschaltung einer Detektei offensichtlich den Auftrag, Tatsachen und Sachverhalte zu erfahren, um den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens zu belegen und, darauf gestützt, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, so ist die Einschaltung einer Detektei sachgerecht und zur Verfahrensvorbereitung auch notwendig (gem. § 91 Abs. 1 ZPO).
OLG Koblenz, AZ: 14 W 268/91


* Wurden seinem späteren Arbeitgeber von einem Bewerber getürkte Zeugnisse vorgelegt, muss er nach seiner Entlassung auch noch Schadenersatz leisten. Das LAG Köln entschied, die aufgewendete Vergütung einschl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind zurückzuzahlen. Ein Arbeitgeber muss sich darauf verlassen können, dass Arbeitszeugnisse der Wahrheit entsprechen.
LAG Köln, AZ: 11 SA 1511/99


* Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer, der sich in dienstlichen Angelegenheiten hat bestechen lassen, fristlos kündigen. Unbedeutend ist hierbei, ob dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden ist. Das Vertrauensverhältnis ist gestört und es besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer nicht mehr die alleinigen Interessen seiner Firma wahrnimmt. Für eine fristlose Kündigung ist dies Grund genug.
LAG Düsseldorf, AZ: 18 SA 366/01


* Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln. Bei konkreten Verdachtsmomenten braucht der Betriebsrat nicht informiert zu werden.
BAG, 5 AZR 116/86


* Privatdetektive dürfen Arbeitnehmer im Betrieb überwachen, dabei muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren.
BAG, AZ: ABR 26/90


* Eine Detektei hat im Auftrag der Geschäftsleitung Testkäufe durchgeführt. Ohne Zustimmung des Betriebsrats wurden Verkäufer und Kassenpersonal bei ihrer Arbeit kontrolliert. Der Betriebsrat hatte wegen dieser Maßnahme geklagt. Die Richter urteilten:
Solche Aufträge an Sicherheitsunternehmen unterlägen nicht dem Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats und seien mithin zulässig.
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 34/00


* Testkäufe reichen als Beweise aus.
AG Kaiserslautern, AZ 5 CA 119/84

 
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Bitte bedenken Sie, Detektivkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie als außergerichtliche Parteiaufwendung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 Abs. 1, ZPO

Selbstverständlich gewährleisten wir Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme absolute Diskretion.